Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen

Aus Gründen des baulichen Brandschutzes werden Gebäude in Brandabschnitte geteilt. Die Bauaufsichtsbehörden schreiben vor, dass Türöffnungen in Brandabschnitten mit Rauch - oder Feuerschutztüren verschlossen sein müssen.

Menschen können fliehen

 

Brandabschnitte werden geschlossen

Fluchtwege bleiben rauchfrei