Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen
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Aus Gründen des baulichen Brandschutzes werden Gebäude in Brandabschnitte geteilt. Die Bauaufsichtsbehörden schreiben vor, dass Türöffnungen in Brandabschnitten mit Rauch - oder Feuerschutztüren verschlossen sein müssen. |
Menschen können fliehen
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Brandabschnitte werden geschlossen |
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Fluchtwege bleiben rauchfrei
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